Hirnstromuntersuchung (EEG)
Aufschluß über die Tätigkeit des Gehirns gibt das EEG. Im gesunden Zustand wechseln positive und negative Ladung in gleichmäßigem Rhythmus, je nach Wachheitsgrad und Alter in unterschiedlichem Tempo. Bei unkontrollierter Entladung ist dieser Rhythmus gestört, es werden die sog. “Krampfströme” registriert. Da das Gehirn zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterschiedlich reagiert, werden verschiedene EEG-Ableitungen unterschieden:
Die Ableitung erfolgt am wachen Menschen mit geschlossenen Augen. Zur Provokation des Gehirns werden Hyperventilation (vermehrtes Abatmen von CO2) und Fotostimulation (Lichtblitze in unterschiedlicher Frequenz) angewandt.
Video-EEG
Während der Ableitung kann eine Video-Aufnahme angefertigt werden. Hierdurch können fragliche Phänomene, z.B. Blinzeln, genau mit dem EEG korreliert werden und somit als Anfälle bestätigt oder ausgeschlossen werden.
Schlaf-EEG
Da das Gehirn im Schlaf eine andere Funktion aufweist als im Wachzustand, können manche Veränderungen nur im Schlaf bemerkt werden. Man unterscheidet das
Medikamentös eingeleitete Schlaf-EEG
Dies wird meist bei kleinen Kindern durchgeführt, die nicht in der Lage sind still zu halten. Die Hirnstromaktivität wird durch das Medikament beeinflusst, so dass ein Spontanschlaf-EEG vorzuziehen ist.
Spontanschlaf-EEG
Das Spontanschlaf-EEG ist schlecht zu planen und wird meist nur im Rahmen einer Langzeitableitung erreicht. Es gibt die beste Auskunft über die tatsächliche Aktivität des Gehirns im Schlaf.
Schlafentzugs-Schlaf-EEG
Hierbei wird der Patient eine Nacht (bei Kindern einen Teil der Nacht) wachgehalten. Durch den Schlafentzug wird das Gehirn gereizt, d.h. es wird die Pathologie deutlicher dargestellt. Die Gefahr eines Schlafentzugs-Schlaf-EEGs ist die Auslösung von Krampfanfällen, da Schlafentzug die Krampfschwelle senkt. Deshalb ist eine stationäre Überwachung während des Entzugs sowie in der darauf folgenden Nacht notwendig. Da die Änderung der Aktivität zwischen Wachzustand und Schlaf Aufschlüsse zur Einordnung der Epilepsie gibt, sollte jeder Patient zusätzlich zur Standard-Ableitung wenigstens einmal ein Schlafentzugs-Schlaf-EEG bekommen.
Beim Langzeit-EEG werden die Elektroden auf dem Kopf des Patienten festgeklebt. Ein Aufnahmegerät wird, wie ein Kassettenrekorder, für 24 Stunden und länger mitgetragen. Hierdurch können die Hirnströme im Tagesverlauf beurteilt werden. Sinn ist es, mögliche Anfallssymptome genau zu dokumentieren und dann in der Ableitung aufzusuchen. Ein Langzeit-EEG ist dann erforderlich, wenn Symptome nicht sicher als Anfälle auszuschließen sind und sich Schwierigkeiten in der Therapie ergeben. Da der Aufwand für die Ableitung sehr hoch ist, sollte genau überlegt werden, ob die Chance besteht, das fragliche Symptom zu “erwischen”. Bei seltenen Symptomen dürfte dies nicht gelingen.
In schweren Fällen und bei fehlendem Erfolg der antiepileptischen Einstellung ist ein Langzeit-Monitoring möglich. Dieses erfolgt ähnlich dem Langzeit-EEG, jedoch mit synchronisierter Videoüberwachung. Das Monitoring findet Anwendung zur Klärung der Frage, ob eine Epilepsie operabel ist oder nicht.

