Epilepsie in der Schule
Für Lehrer gibt es umfangreiches Informationsmaterial über Epilepsie im Unterricht unter www.epilepsie-lehrerpaket.de
Hier nur einige kurze Hinweise:
Je nach Epilepsieform kann es zu
- Aufmerksamkeitsstörungen (Absencen),
- Verlangsamung (u.a. durch die Medikation)
- Verminderte Spannkraft, leichtere Ermüdbarkeit
kommen.
Die Einschränkungen des Kindes sollten bei der Notengebung berücksichtigt werden.
Ggf. sollte bei Klassenarbeiten bei Verlangsamung mehr Zeit zur Erfüllung der Aufgaben gegeben werden.
Absencen während eines Diktates zeichnen sich durch Auslassung, komplex-fokale Anfälle ggf. durch einen erkennbaren Wechsel in der Schrift aus. Diese sollten nicht zu einer schlechteren Note führen.
Wenn möglich sollten Prüfungen so gelegt werden, dass sie in die anfallsarme Zeit des Kindes treffen. Hier hilft ein genauer Anfallskalender, der bei Häufung von Anfällen während der Unterrichtszeit geführt werden sollte.
Weichen schulische Leistungen extrem von der Durchschnittsleistung des Kindes ab, so sollte eine Wiederholung von Tests und Schulaufgaben ermöglicht werden.
Bei verminderter Spannkraft sind zusätzliche Pausen wünschenswert.
Epilepsie und Schullandheim
Leider werden viele Kinder mit Epilepsie aus Furcht vor Anfällen vom Besuch des Schullandheims ausgeschlossen. Hierzu besteht jedoch im Allgemeinen kein Grund. Es ist davon auszugehen, dass im Schullandheim nicht mehr Anfälle auftreten, als ansonsten während des Jahres, vorausgesetzt, die Regeln der geregelten Lebensführung werden eingehalten. Der soziale Aspekt des Aufenthaltes im Schullandheim und die Integration in die Peer Group ist höher zu bewerten als ein geringfügig erhöhtes Anfallsrisiko.
Wichtig sind
- Geregelte Medikamenteneinnahme
- Die Medikamente sollten am günstigsten in einer “Dosette” (Box mit Tageseinteilung für 1 Woche) für die Dauer des Aufenthaltes vorgerichtet sein.
- Die Dosette sollte das Medikationsschema auf der Rückseite stehen haben.
- Es sollte mindestens eine Tagesdosis als Reserve vorhanden sein, falls Tabletten verloren gehen.
- Auch bei Tagesfahrten sind die erforderlichen Medikamente mitzuführen und nach Verordnung einzunehmen.
- Bei aktiver Epilepsie ggf. “Notfallmedikation” mitnehmen, diese durch den Epileptologen genau bestimmen lassen:
Wenn.... dann....
Wenn nicht....dann....
Ggf. Telefonnummer des Epileptologen mitnehmen, das beruhigt ungemein, kommt in der Regel nicht zur Anwendung. - Geregelter Nachtschlaf
Schlafentzug senkt die Anfallsschwelle. Je nach Ausmaß und anderer Begleitumstände kann dies zu einer Provokation von Anfällen führen. Dies gilt insbesondere für protrahierten Schlafentzug, d.h. anhaltend gestörte Bettruhe. - Fahrten sollten so geplant sein, dass sie keine Nachtfahrt im Zug oder Bus beinhalten. Ggf. sollte das Kind dann auf anderem Wege zum Aufenthaltsort gelangen (z.B. Flug nach England bei geplanter Nachtfahrt der Klasse im Zug)
- Geregelte Bettzeiten, die auch eingehalten werden (keine Mitternachtsparty im Zimmer des Kindes mit Epilepsie, ggf. im Ausnahmefall Einzelzimmer).
- Diese Beschränkungen im Tagesablauf nicht als Belastung für die Gruppe deuten, sondern als Selbstdisziplin des Kindes loben.
- Kein Alkohol
Alkohol wirkt als Antiepileptikum, sein Entzug, d.h. der Abbau des genossenen Alkohols in der Folge des Genusses, senkt die Krampfschwelle und erhöht somit die Anfallbereitschaft. Dies kann alleine oder in Kombination mit anderen Risikofaktoren (z.B. Schlafentzug) zum Auftreten eines Anfalls führen. - Auch bei Jugendlichen sollte auf den Ausschank von Alkohol verzichtet werden, zumindest müssen alternativ antialkoholische Getränke angeboten werden.
- Schüler, die z.B. nicht von der Bowle trinken, sollten im Verzicht auf Alkohol bestärkt und nicht belächelt werden.
- Verzicht auf Alkohol sollte nicht als Krankheitszeichen dargelegt werden, sondern als vernünftiger Lebenswandel.
- Gleiches gilt für Drogen, die eine Wirkung auf das Gehirn haben, und somit entweder erregend und anfallfördernd wirken können oder aber anfallhemmend und bei Entzug zu Anfällen führen können. Die Schule sollte im Kampf gegen Drogen eine Vorbildfunktion übernehmen.
- Vereinbarung, was geschieht, wenn ein Anfall erfolgt ist
In der Regel sind keine besonderen Maßnahmen notwendig, der Aufenthalt kann in der Regel fortgeführt werden.
Bei Häufung von Anfällen oder Änderung des Anfallsmusters sollte Kontakt mit dem behandelnden Arzt aufgenommen werden.
In der Regel empfiehlt es sich nicht, einen Arzt vor Ort aufzusuchen, es sei denn,
- der Anfall käme nicht zum Stillstand oder
- es besteht der Verdacht auf eine akute Erkrankung.

