Erste Hilfe

Obwohl ein großer epileptischer Anfall (Grand mal-Anfall) immer sehr bedrohlich aussieht, ist er für den Betroffenen selten lebensgefährlich. Gefahr droht allenfalls beim Hinfallen durch dabei entstehende Verletzungen oder durch falsche „Hilfeleistung“.

Ein besonnener Ersthelfer sollte

  • Ruhe bewahren,
  • auf die Uhr sehen und den Zeitpunkt und Beginn des Anfalls registrieren,
  • den Betroffenen möglichst liegen lassen und vor Verletzungen schützen,
  • um die Person herum Platz freimachen oder sie aus der Gefahrenzone ziehen,
  • beengende Kleidungsstücke (Schal, Halstücher etc.) lockern/öffnen, Brille abnehmen,
  • den Kopf möglichst auf eine weiche, aber flache Unterlage betten,
  • nach dem Anfall den Betroffenen in die stabile Seitenlage bringen, vor Unterkühlung schützen und betreuen, bis er wieder ganz wach ist,
  • das Anfallsende registrieren.


Keinesfalls sollte man

  • Gegenstände in den Mund stecken, um Zungenbisse zu vermeiden,
  • zuckende Gliedmaßen festhalten,
  • versuchen, den Mund zu öffnen, um zu „beatmen“.


Nur wenn ein Anfall länger als 5 Minuten dauert oder wenn mehrere (große) Anfälle hintereinander auftreten, muss sofort ein Arzt gerufen oder der Betroffene ins Krankenhaus gebracht werden. Alle anderen epileptischen Anfälle erfordern in der Regel keine besonderen Erste-Hilfe-Maßnahmen. Bei manchen Epilepsiesyndromen, wie z. B. dem Dravet-Syndrom, wird der Arzt auch eine Notfallmedikation anordnen, die dann nach ärztlicher Verordnung gegeben wird.

Der Schule sollte eine ärztliche Bescheinigung über das richtige Verhalten während eines Anfalls vorgelegt werden, ebenso die schriftliche Erlaubnis der Eltern zur Medikamentengabe. Ein gemeinsam festgelegter Notfallplan (siehe epiKurier-Sonderausgabe "Epilepsie & Schule" Punkt 2.2 Aufsichtspflicht und Haftung und Haftung sowie Punkt 2.3 Gabe von Medikamenten) wird allen Beteiligten das Leben erleichtern.

Wichtig sind jedoch immer der Zuspruch, die Betreuung und das besondere Gespür für die Selbstachtung und die Gefühle des betroffenen Schülers.