Führerschein - Fahrtauglichkeit

Einmal Epilepsie, niemals Führerschein? Auch hier gilt, wie bei allen Vorurteilen und allen falschen Vorstellungen, was Menschen mit einer Epilepsie alles nicht tun dürfen: Richtig informieren! 


Die Begutachtungsleitlinien zur Fahrtauglichkeit bei Epilepsie unterscheiden zwei Gruppen von Führerscheinklassen:

 

Fahrtauglichkeit bei Epilepsie für Führerscheingruppe 1 (z. B. PKW)
Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, S, L, T

 

Ausprägung der Anfallserkrankung

Empfehlung Führerscheingruppe 1

Epilepsie

Fahrerlaubnis nach einjähriger Anfallsfreiheit

Fortbestehend auftretende Anfälle

Keine Fahrerlaubnis bei wesentlichem Wiederholungsrisiko für weitere Anfälle

Erstmaliger Anfall mit anfallsauslösender Bedingung und ohne Hinweise auf ein erhöhtes Wiederholungsrisiko

Fahrerlaubnis nach mindestens dreimonatiger anfallsfreier Beobachtungszeit

Erstmaliger Anfall ohne anfallsauslösende Bedingung und ohne Hinweise auf ein erhöhtes Wiederholungsrisiko

Fahrerlaubnis nach mindestens sechsmonatiger anfallsfreier Beobachtungszeit

Ausschließlich schlafgebundene epileptische Anfälle

Fahrerlaubnis nach mindestens dreijähriger Beobachtungszeit

Asymptomatische einfache-fokale Anfälle, welche die Fahrtauglichkeit beeinflussen

Fahrerlaubnis nach mindestens einjähriger Verlaufsbeobachtung

Anfälle in der ersten Woche nach Schädel-Hirn-Trauma oder neurochirurgischem Eingriff ohne Hinweise auf strukturelle Hirnschädigung

Fahrerlaubnis nach dreimonatiger anfallsfreier Beobachtungszeit

Bei Fahreignung einmaliger Anfall nach langjähriger Anfallsfreiheit mit anfallsauslösender Bedingung

Fahrerlaubnis nach mindestens dreimonatiger anfallsfreier Beobachtungszeit

Bei Fahreignung einmaliger Anfall nach langjähriger Anfallsfreiheit ohne anfallsauslösende Bedingung

Fahrerlaubnis nach mindestens sechsmonatiger anfallsfreier Beobachtungszeit

Beendigung der medikamentösen Therapie bei Anfallsfreiheit

Keine Fahrerlaubnis während des Ausschleichens des letzten Medikaments und drei Monate nach Absetzen

 

Fahrtauglichkeit bei Epilepsie für Führerscheingruppe 2 (z. B. LKW)

Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, D1E, Fahrgastbeförderung

 

Ausprägung der Anfallserkrankung

(ohne Medikation)

Empfehlung Führerscheingruppe 2

Epilepsie

Fahrerlaubnis nach fünfjähriger Anfallsfreiheit

Fortbestehend auftretende epileptische Anfälle

Keine Fahrerlaubnis

Erstmaliger Anfall mit anfallsauslösender Bedingung und ohne Hinweise auf ein erhöhtes Wiederholungsrisiko

Fahrerlaubnis nach mindestens sechsmonatiger anfallsfreier Beobachtungszeit

Erstmaliger Anfall ohne anfallsauslösende Bedingung und ohne Hinweise auf ein erhöhtes Wiederholungsrisiko

Fahrerlaubnis nach mindestens zweijähriger anfallsfreier Beobachtungszeit

 

Quelle: Tabellen aus "Arbeitssicherheit bei Epilepsie - ein Praxishandbuch"

Herausgeber Peter Brodisch, ERICH SCHMIDT VERLAG
Bezugsquelle: www.esv.info/978-3-503-19593-0

Weitere Infos: Epikurier: Arbeitssicherheit bei Epilepsie

 

Der Originaltext der „Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung“ (BASt-Bericht M 115) ist als PDF zum kostenlosen Download erhältlich auf www.bast.de oder als Druckversion zum Preis von 17,50 € beim Carl Schünemann Verlag.