Kindergarten

Mit dem Eintritt in den Kindergarten entlassen Eltern ihre Kinder in eine neue Selbstständigkeit. Im Rahmen der Inklusion gibt es auch in Regelkindergärten immer mehr besondere Kinder.

 

Bei epilepsiekranken Kindern ist eine gute Aufklärung der ErzieherInnen notwendig. Eltern sollten immer wieder das Gespräch mit den Erzieherinnen suchen, sie über die Art der Anfälle und Erste Hilfe-Maßnahmen informieren, bei Medikamentenumstellung auf mögliche Nebenwirkungen hinweisen und in bestimmten Situationen den Kontakt zwischen behandelndem Arzt und ErzieherInnen herstellen.

 

Regelkindergarten/Integrativer Kindergarten/Heilpädagogischer Kindergarten

Die Entscheidung für einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte ist für alle Eltern nicht einfach. Grundsätzlich können epilepsiebetroffene Kinder in den Kindergarten um die Ecke gehen, eventuell mit einem Integrationshelfer (s. u.).

 

Je nachdem, welchen Entwicklungsstand und Betreuungsbedarf das einzelne Kind hat und welche zusätzlichen Krankheiten oder Behinderungen neben der Epilepsie vorliegen, haben Kinder einen Anspruch auf einen Platz in einem integrativen oder heilpädagogischen Kindergarten. Diese Einrichtungen bieten neben kleineren Gruppen auch Therapien und Fördermaßnahmen während des Kindergartenbesuchs und vor allem in heilpädagogischen Kindergärten sind die Mitarbeiter auch auf schwerstbehinderte Kinder eingestellt. Liegen diese Kindergärten weit vom Wohnort entfernt, wird ein Fahrdienst benötigt und die Kinder haben dann einen sehr langen Tag.

 

Notfallmedikament

Einige Kinder brauchen bei einem Anfall ein Notfallmedikament, was bei den ErzieherInnen manchmal zu Unsicherheiten bzgl. der Haftung und der Versicherung führt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zur Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen hat ein Merkblatt herausgegeben, die DGUV Information 202-092.

Wichtig ist es eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Erziehungsberechtigten und der Einrichtung zu den notwendigen Maßnahmen mit genauen Anweisungen treffen. Die Handlungsanweisung soll klare Angaben zu Zeitpunkt und Anlass der Medikamentengabe enthalten und möglichst die Namen aller Personen, die zur Gabe berechtigt sind.

Eine Vorlage für solch eine Vereinbarung gibt es unter www.epilepsie-lehrerpaket.de. Dazu gehört noch ein fachärztliches Gutachten von einem Neuropädiater/Neurologen mit ärztlichen Anweisungen, wann welches Medikament gegeben werden soll - möglichst nicht älter als 6-12 Monate. Telefon- oder Handynummer der Eltern oder sonstiger Erziehungsberechtigter sollte immer greifbar sein.

 

Praxis-Tipps:

Notfallmedikamente mit genauer Dosier- und Gebrauchsanweisung einwickeln und mit Gummiband befestigen, so dass der Ersthelfer diese erst noch lesen muss, bevor er an das Medikament gelangt. Dadurch werden Fehler vermieden und dem Ersthelfer nochmals ein Gefühl der Absicherung vermittelt.

Andere Kinder können in die Versorgung des betroffenen Kindes mit einbezogen werden, in dem sie z. B. eine weiche Unterlage für den Kopf organisieren, alles aus dem Weg räumen (Verletzungsgefahr), eine andere ErzieherIn informieren. Wenn sie miterleben, dass ein Anfall auch wieder aufhört, entwickeln sie weit weniger Ängste, als wenn sie aus dem Raum geschickt werden.

 

Integrationshelfer

In einigen Fällen ist es sinnvoll einen Integrationshelfer für das Kind zu beantragen, der es im Kindergarten begleitet. Je nachdem, welche Einschränkungen das Kind hat, ist entweder das Jugendamt oder das Sozialamt für die Bewilligung zuständig.