Schule

Mit dem Eintritt in die Schule entlassen Eltern ihre Kinder in eine neue Selbstständigkeit. Im Rahmen der Inklusion gibt es immer mehr besondere Kinder in den Schulklassen.

 

Bei epilepsiekranken Kindern ist eine gute Aufklärung der LehrerInnen/BetreuerInnen notwendig. Eltern sollten immer wieder das Gespräch mit den zuständigen Personen suchen, sie über die Art der Anfälle und Erste Hilfe-Maßnahmen informieren, bei Medikamentenumstellung auf mögliche Nebenwirkungen hinweisen und in bestimmten Situationen den Kontakt zwischen behandelndem Arzt und LehrerInnen/BetreuerInnen herstellen.

 

Regelschule/Inklusive Schule/Förderschule

Die Entscheidung für die richtige Schule ist für alle Eltern nicht einfach. Grundsätzlich können normal begabte, epilepsiebetroffene Kinder, die in die Grundschule vor Ort gehen, eventuell mit einem Integrationshelfer (s. u.).

 

Je nachdem, welchen Entwicklungsstand, Betreuungs- und Förderbedarf das einzelne Kind hat und welche zusätzlichen Krankheiten oder Behinderungen neben der Epilepsie vorliegen, haben Kinder einen Anspruch auf einen Platz in einer Inklusionsklasse oder einer Förderschule. Diese Einrichtungen bieten neben kleineren Gruppen auch Fördermaßnahmen während des Schulbesuchs. Vor allem in Förderschulen sind Lehrer und Mitarbeiter auf die besonderen Bedürfnisse von behinderten oder chronisch kranken Kindern vorbereitet. Liegen diese Schulen weit vom Wohnort entfernt, wird ein Fahrdienst benötigt.

 

Notfallmedikament

Einige Kinder brauchen bei einem Anfall ein Notfallmedikament, was bei den ErzieherInnen  manchmal zu Unsicherheiten bzgl. der Haftung und der Versicherung führt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zur Medikamentengabe in Schulen hat ein Merkblatt herausgegeben, die DGUV Information 202-091.

 

Wichtig ist es eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Erziehungsberechtigten und der Schule zu den notwendigen Maßnahmen mit genauen Anweisungen treffen. Die Handlungsanweisung soll klare Angaben zu Zeitpunkt und Anlass der Medikamentengabe enthalten und möglichst die Namen aller Personen, die zur Gabe berechtigt sind.

Eine Vorlage für solch eine Vereinbarung gibt es unter www.epilepsie-lehrerpaket.de. Dazu gehört noch ein fachärztliches Gutachten von einem Neuropädiater/Neurologen mit ärztlichen Anweisungen, wann welches Medikament gegeben werden soll - möglichst nicht älter als 6-12 Monate. Telefon- oder Handynummer der Eltern oder sonstiger Erziehungsberechtigter sollte immer greifbar sein.

 

Praxis-Tipps:

Notfallmedikamente mit genauer Dosier- und Gebrauchsanweisung einwickeln und mit Gummiband befestigen, so dass der Ersthelfer diese erst noch lesen muss, bevor er an das Medikament gelangt. Dadurch werden Fehler vermieden und dem Ersthelfer nochmals ein Gefühl der Absicherung vermittelt.

Andere Kinder können in die Versorgung des betroffenen Kindes mit einbezogen werden, in dem sie z. B. eine weiche Unterlage für den Kopf organisieren, alles aus dem Weg räumen (Verletzungsgefahr), eine andere LehrerIn oder das Sekretariat informieren. Wenn sie miterleben, dass ein Anfall auch wieder aufhört, entwickeln sie weit weniger Ängste, als wenn sie aus dem Raum geschickt werden.

 

Integrationshelfer

In einigen Fällen ist es sinnvoll einen Integrationshelfer für das Kind zu beantragen, der es im Kindergarten begleitet. Je nachdem, welche Einschränkungen das Kind hat, ist entweder das Jugendamt oder das Sozialamt für die Bewilligung zuständig.

 

Nachteilsausgleich

Informationen zum Nachteilsausgleich für chronisch kranke oder behinderte Schüler können in den einzelnen Bundesländern an verschiedenen Stellen gefunden werden: meist in der Zeugnisverordnung, aber auch in Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben, speziellen Handreichungen und Prüfungsordnungen. Es handelt sich dabei um allgemein formulierte Richtlinien - welcher Nachteilsausgleich für den einzelnen Schüler gewährt wird, ist immer Verhandlungssache. Die sonderpädagogischen Dienste des Schulbezirks werden in die Beratung mit eingebunden.

 

Ausführlicher können Sie sich über das Thema Schule auch in unserer epiKurier-Sonderausgabe Epilepsie & Schule informieren.