Regelmäßige sportliche Betätigung ist für alle Menschen gesund. Auch Kinder und Jugendliche mit Epilepsie können fast alle Sportarten weitgehend gefahrlos ausüben und sollen weder in der Schule noch im Verein aus übertriebener Vorsicht davon abgehalten werden.
Kinder mit Epilepsie können und sollen Sport treiben!
Körperliche Aktivität führt nicht zu Anfallshäufungen!
Die Teilnahme am Sportunterricht ist auch aus sozialen Gesichtspunkten unerlässlich.
Wenn seit längerer Zeit Anfallsfreiheit (1 bis 2 Jahre) besteht, gibt es keinen Grund für Einschränkungen. Bei häufig auftretenden Anfällen muss die Sportart und das Ausmaß des Trainings von der Anfallsart, der Anfallshäufigkeit und den individuellen Auslösefaktoren abhängig gemacht werden. Z. B. kann bei einem Kind mit Dravet-Syndrom, das bei schneller Änderung der Körpertemperatur zu Anfällen neigt, im Hochsommer Vorsicht geboten sein.
Eine generelle Sportbefreiung ist in der Regel nicht notwendig. Macht die individuelle Anfallsform im Einzelfall dennoch eine Befreiung erforderlich, so sollte ein detailliertes Attest eines Facharztes (Epileptologe, Neuropädiater, Neurologe), nicht des Hausarztes, vorgelegt werden.
Im Allgemeinen gilt:
Normalerweise problemlos sind Leichtathletik, Bodenturnen, Ballspiele (außer Kopfballtraining).
Informationen zu einzelnen Sportarten finden Sie in der Broschüre Sport bei Epilepsie, Band V der Schriften über Epilepsie (Autoren: Christine Dröge, Rupprecht Thorbecke, Christian Brandt) erhältlich bei der Stiftung Michael oder im Internet als Download:
www.stiftung-michael.de/publikationen/sport/index.php