Eltern-ABC

Offene Sammlung möglicher Hilfsangebote für Kinder mit Epilepsie und deren Angehörige
- Ergänzung ausdrücklich erwünscht ;-).
Bei Ideen bitte einfach Info an: kontakt(at)epilepsie-elternverband.de

 

  • Beratungsstellen:
    Der Paritätische bietet u. a. Hilfe und Unterstützung für Familien mit behinderten Angehörigen; regionalen Adressen und Mitgliedsorganisationen: siehe www.der-partitaetische.de

  • Epilepsie-Beratungsstellen
    Bisher existieren solche spezialisierten Psychosozialen Beratungsstellen für Menschen mit Epilepsie in den Bundesländern Bayern (flächendeckend), Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Adressen: siehe Beratungsstellen

  • Ergotherapie:
    Ganzheitliche Förderung zur Entwicklung einer Handlungsfähigkeit im Alltag; Schulung von Bewegungsabläufen, Wahrnehmung und Aufmerksamkeit.

  • Frühförderung:
    Sammelbezeichnung für pädagogische und therapeutische Maßnahmen für Kinder, die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind.

  • Integrationsplatz an einer Kindertagesstätte:
  • Kinder mit, mit drohender und ohne Behinderung werden gemeinsam betreut und gefördert. Ziel ist die Ermöglichung einer gleichberechtigten Teilhabe.

  • Internetseiten mit Epilepsie-Infos:
    Siehe Links

  • Kinderarztpraxis:
    Ein guter Kinderarzt kann zu den verschiedenen Möglichkeiten beraten. Er überweist z. B. an Fachärzte oder -zentren oder ein SPZ. Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie u. a. müssen von ihm verordnet werden.

  • Logopädie:
    Behandlung von Störungen des Sprachverständnisses, der gesprochenen und geschriebenen Sprache, des Sprechens, der Atmung, der Stimme, der Mundfunktionen, des Schluckens, des Hörvermögens, der Wahrnehmung und des nonverbalen Bereichs

  • Neuropädiater:
    Kinderneurologe und Facharzt für Epilepsie im Kindesalter, zuständig für medikamentöse Einstellung und speziellen Fragestellungen. 

  • MSD Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (nur in Bayern):
    Beratend für Kindergarten und Schule, Formulierung von Nachteilsausgleich und Förderbedarf – erreichbar über die Schulberatungsstellen oder die jeweiligen Förderzentren in der Umgebung.
     
  • MZEB (Medizinisches Zentrum für Erwachsene Menschen mit Behinderung):
    Dort werden erwachsene Menschen (ab 18 Jahre) mit einer geistigen und/oder mehrfachen Behinderung, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Beeinträchtigung einer ergänzenden Versorgung bedürfen, beraten und behandelt, die evtl. vorher in einem SPZ (siehe unten) betreut wurden.
     
  • Neurofeedback:
    Wissenschaftlich fundierte Methode zu Messung und Verbesserung der Gehirnaktivität. Kann Wahrnehmung, Denken, Aufmerksamkeit, Verhalten und Wohlbefinden nachhaltig positiv beeinflussen.
     
  • Pflegeberatung:
    Für bereits pflegende Angehörige kostenlos; Zuständigkeit wird von der Pflegekasse benannt.
     
  • Physiotherapie:
    Eine Form spezifischen Trainings und der äußerlichen Anwendung von Heilmitteln, mit der die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Körpers wiederhergestellt, verbessert oder erhalten werden soll.
     
  • Psychotherapie („Behandlung der Seele“):
    Mit psychologischen Methoden wie Gesprächen, Entspannungsverfahren oder kognitiven Methoden werden Störungen des Denkens, Handelns und Erlebens identifiziert und therapiert. Achtung: Vorher besprechen, welcher Ansatz (z. B. tiefenpsychologisch oder verhaltenstherapeutisch) der passende ist.

  • Schulbegleiter (auch Integrationshelfer/Schulassistenz als Form der persönlichen Assistenz):
    Unterstützen Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung bzw. psychischer Störung im schulischen Alltag. Achtung: Kostenübernahme durch Bezirk oder Jugendamt muss geklärt sein.
     
  • Selbsthilfegruppen:
    Regional oder bundesweit zum Austausch mit anderen Betroffenen oder deren Angehörigen. Weitere Infos: siehe Selbsthilfegruppen, Adressen: siehe www.epilepsie-online.de.
     
  • SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum):
    Koordination von medizinischer Betreuung und Förderung; Fallkonferenzen zu den einzelnen Patienten klären einen interdisziplinären Behandlungsplan. Behandlung bis 18 Jahre, danach Möglichkeit des Wechsels in ein MZEB (siehe oben).
     
  • SVE (Schulvorbereitende Einrichtung):
    Eine sonderpädagogische Einrichtung, i. d. R. an eine Förderschule angeschlossen. Kinder werden entsprechend ihrer Fähigkeiten gefördert und auf Besuch einer Grund bzw. Förderschule vorbereitet.
     
  • Transition:
    Fachbegriff für die Überleitung der Behandlung kranker Kinder und Jugendlicher von der Kinderheilkunde in die Erwachsenenmedizin, d. h. vom Neuropädiater/Kinderarzt zum Neurologen/Facharzt.

  

Nach einer Idee der SHG Eltern epilepsiekranker Kinder und junger Erwachsener Bayreuth – herzlichen Dank!