Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) wird bei Epilepsie Kassenleistung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen an eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) für, unter anderem, die komplexe, schwer therapierbare Erkrankung Epilepsie konkretisiert. Damit ist die spezielle Versorgungsform der ASV künftig auch bei zerebralen Anfallsleiden möglich.
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Wir haben unseren eigenen YouTube-Kanal erstellt, auf dem wir Aufklärungsfilme zum Thema Epilepsie veröffentlichen- abwechslungsreich, spannend und informativ. Einfach mal reinschauen!
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