Mitglied zu werden im epilepsie bundes-elternverband e.v. ist ganz unkompliziert:
Einfach Online-Mitgliedsantrag ausfüllen und abschicken.
Warum sollten Sie Mitglied werden?
Hier 3 gute Gründe:
Gibt es unterschiedliche Formen der Mitgliedschaft?
Ja, es gibt die Mitgliedschaft für Einzelpersonen, Familien/Lebenspartnerschaften, Selbshilfegruppen/Vereine/Verbände und Förderer:
Für Einzelpersonen
- mit einem steuerbegünstigten Jahresbeitrag in Höhe von mind. 25,00 €
Mit dieser Mitgliedschaft können Sie bei unseren Veranstaltungen den ermäßigten Teilnehmerbeitrag für sich selbst in Anspruch nehmen. In der Mitgliederversammlung sind Sie mit einer Stimme stimmberechtigt.
Für Familien/Lebenspartnerschaften
- mit einem steuerbegünstigten Jahresbeitrag in Höhe von mind. 40,00 €
Mit dieser Mitgliedschaft können Sie bei unseren Veranstaltungen den ermäßigten Teilnehmerbeitrag für alle im Antrag aufgeführten Familienmitglieder in Anspruch nehmen. In der Mitgliederversammlung sind Sie mit einer Stimme pro volljährigem Familienmitglied stimmberechtigt.
Für Selbsthilfegruppen, Vereine und Verbände
- mit einem steuerbegünstigten Jahresbeitrag in Höhe von mind. 50,00 €
Selbsthilfegruppen, Vereine und Verbände können im Rahmen einer Gruppenmitgliedschaft ebenfalls bei uns Mitglied werden. In der Mitgliederversammlung sind sie mit einer Stimme stimmberechtigt.
Für Förderer und Unterstützer
- mit einem steuerbegünstigten Jahresbeitrag in Höhe von mind. 100,00 €
Fördermitglieder unterstützen unsere Arbeit finanziell. In der Mitgliederversammlung sind sie nicht stimmberechtigt.
Beitragsfreie Mitgliedschaft oder Reduzierung des Mitgliedsbeitrages auf Anfrage und mit Nachweis möglich:
Die Entscheidung über die beitragsfreie Mitgliedschaft oder Reduzierung des Mitgliedsbeitrags erfolgt durch den Vorstand auf Antrag der betroffenen Person bzw. Gruppe/Institution. Die Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen erfolgt jährlich.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Person bzw. die Familie, in der die Person lebt, oder die Gruppe/Institution sich die Mitgliedschaft aufgrund der eigenen finanziellen Situation nicht leisten kann. Der Vorstand ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.
Hat sich die finanzielle Situation verbessert und entfällt damit die Voraussetzung für die beitragsfreie Mitgliedschaft, wandelt sich diese in eine normale Mitgliedschaft um, falls das Mitglied die Mitgliedschaft nicht kündigt. Insoweit gelten die normalen Kündigungsbestimmungen.
Die Entscheidung über eine Beitragsfreiheit liegt ausschließlich beim Vorstand, es besteht kein Rechtsanspruch auf beitragsfreie Mitgliedschaft.
Hier finden Sie unsere Satzung.